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Liechtenstein: Erbprinz kündigt Veto gegen Abtreibungsvorstoß an

19.06.2026 11:44
Liechtenstein/Schwangerschaftsabbruch/Gesellschaft/Staatsoberhaupt
Volks­i­nitia­tive will weitreichendes Verbot von Schwangerschaftsabbrüchen im Fürstentum kippen - Amtsführendes Staatsoberhaupt: Bei Fristenregelung käme "das zentrale Rechtsgut des Lebensschutzes nicht genügend zur Geltung"
Vaduz, 19.06.2026 (KAP) Im Fürstentum Liechtenstein will eine Volks­i­nitia­tive das derzeit geltende weitreichende Abtrei­bungs­ver­bot per Volksabstimmung kippen. Erbprinz Alois hat nun angekündigt, von seinem Vetorecht Gebrauch zu machen, sollte sich das Volk für die neue Initiative zur Einführung einer sogenannten Fristenlösung aussprechen. Die Regelung zum Schwangerschaftsabbruch müsse in Liechtenstein auch in Zukunft "auf einem strafrechtlichen Rahmen mit einer Indikationenregelung aufbauen" und eine Abtreibung dürfe nur unter gewissen Umständen erlaubt sein, sagte er der Zeitung "Liechtensteiner Vaterland" (Mittwoch). Bei Fristenregelungen komme "das zentrale Rechtsgut des Lebensschutzes nicht genügend zur Geltung", so der Erbprinz im Interview.

Der Schutz des ungeborenen Lebens müsse "ausdrücklich sichtbar sein" und zwar unabhängig von Fristen zu jedem Zeitpunkt im gleichen Ausmaß. "Mit der Fristenregelung zieht sich der Staat während der Frist faktisch aus seiner Verantwortung zurück, dem ungeborenen Leben einen Schutzanspruch zuzuerkennen", gab der Liechtensteiner Erbprinz zu bedenken. Dies sei aus seiner Sicht "nicht richtig".

Gegen Ärzte, die Abtreibungen durchführen, können im Fürstentum bis zu drei Jahre Haft verhängt werden. Ausnahmen gelten im Fall von Vergewaltigungen oder bei Gefahr für das Leben der Mutter. Seit einer Straf­rechts­re­form im Jahr 2015 können Frauen straf­frei im Aus­land abtrei­ben las­sen, im Inland sind Schwangerschaftsabbrüche aber ver­bo­ten.

Initiative fordert

Die Initiatoren des aktuellen politischen Vorstoßes kritisieren, dass das geltende Recht Schwangerschaftsabbrüche nicht verhindere, sondern Betroffene dazu zwinge, diese im Ausland vorzunehmen. Die Strafbarkeit und das geltende Informationsverbot erschwerten eine "informierte und selbstbestimmte Entscheidung" erheblich, heißt es auf der Website des Komitees.

Die Initiative fordert, dass Abtreibungen innerhalb der ersten zwölf Wochen gänzlich entkriminalisiert werden und auch das Informationsverbot für Ärzte fällt. Die Initiatoren - darunter Vertreterinnen aus der Linkspartei "Freie Liste" und vom Verein "Frauen in guter Verfassung" - fordern zudem, dass die Kosten für Schwangerschaftsabbrüche von der Krankenkasse übernommen werden.

Ähnlicher Vorstoß zuletzt 2011

Der Landtag, das Parlament des Fürstentums, erklärte die Anfang Februar vorgelegte Volksinitiative "Fristenlösung für Liechtenstein" vergangene Woche für verfassungskonform. Sammelt das Initiativkomitee 1.000 Unterstützungsunterschriften in der Bevölkerung, kann das Parlament im Falle einer Zustimmung direkt die Gesetzesänderung erlassen. Bei Ablehnung durch den Landtag kommt es zur Volksabstimmung.

Einen ähnlichen Vorstoß hatte es in Liechtenstein zuletzt im Jahr 2011 gegeben. Auch damals hatte Erbprinz Alois, seit 2004 amtsführendes Staatsoberhaupt, im Vorfeld angekündigt, bei einem Ja des Volkes zu einer Fristenregelung sein Veto einzulegen. Dies war schließlich nicht nötig, weil das Stimmvolk die damalige Initiative "Hilfe statt Strafe" mit rund 52 Prozent Neinstimmen ablehnte.
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