Wiener Bioethikinstitut lobt Klarheit und "Kultur der Lebensbejahung" der Kirche in Deutschland hinsichtlich der Praxis in katholischen Spitälern und Pflegeheimen
Wien, 15.06.2026 (KAP) Das Institut für Medizinische Anthropologie und Bioethik (IMABE) hat die neuen Leitlinien der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) und des Deutschen Caritasverbandes zum Umgang mit Suizidassistenz in katholischen Einrichtungen begrüßt. In einer auf seiner Website veröffentlichten Analyse spricht das in Wien beheimatete Bioethikinstitut von einem wichtigen Beitrag zur Klärung ethischer und rechtlicher Fragen in der Praxis: "Die neuen Leitlinien geben Klarheit und setzen auf eine 'Kultur der Lebensbejahung' mit juristisch belastbaren Schutzkonzepten".
Die im März veröffentlichten Leitlinien mit dem Titel "Den Weg des Lebens gehen" stellen klar, dass Suizidassistenz in Einrichtungen katholischer Trägerschaft in Deutschland keinen Raum haben soll. Hintergrund ist das Urteil des deutschen Bundesverfassungsgerichts von 2020, das zwar ein "Recht auf selbstbestimmtes Sterben" bestätigte, zugleich aber betonte, dass niemand zur Mitwirkung an einem Suizid verpflichtet werden kann.
IMABE verweist in seiner Analyse auf die seit dem Urteil gestiegene Zahl assistierter Suizide in Deutschland und auf die anhaltende rechtliche Unsicherheit in Pflege- und Gesundheitseinrichtungen. Die neuen Leitlinien seien daher als Versuch zu verstehen, "verbindliche Orientierung" zu geben und Einrichtungen zu entlasten.
Begleitung statt Suizidassistenz
Besonders hervorgehoben wird die klare Position der Bischöfe, wonach "Suizidassistenz in Einrichtungen und Diensten in katholischer Trägerschaft keinen Raum" habe. Menschen mit Suizidwünschen sollen stattdessen umfassend begleitet und unterstützt werden. Die Mitwirkung an Suiziden oder die Duldung externer Sterbehilfeorganisationen sei ausdrücklich ausgeschlossen.
Die Leitlinien zielen nach Darstellung des Instituts darauf ab, "die Prävention von Suiziden zu stärken, eine lebensbejahende Haltung zu fördern" und gleichzeitig Mitarbeitende vor Konfliktsituationen zu schützen. Vorgesehen seien auch klare Regelungen in Heimverträgen sowie die Möglichkeit von Hausverboten für externe Sterbehelfer.
Prävention, Rechtssicherheit und Lebensschutz
IMABE würdigt zudem den Fokus der Bischöfe auf Suizidprävention. Die Leitlinien verweisen darauf, dass Suizidwünsche häufig aus "Ängsten, Verzweiflung und Aussichtslosigkeit in Extremsituationen" entstünden und daher nicht ohne Weiteres als Ausdruck freier Selbstbestimmung verstanden werden könnten. Gefordert werden deshalb ein Ausbau von Palliativ- und Hospizversorgung sowie bessere psychiatrische Betreuung.
Auch rechtlich sehen die Leitlinien nach Darstellung des Instituts eine tragfähige Grundlage. Einrichtungen könnten sich auf das kirchliche Selbstbestimmungsrecht und das Hausrecht berufen, um Suizidassistenz auszuschließen. Gleichzeitig wird der Schutz vulnerabler Personen betont, da in Pflegeeinrichtungen ein erhöhtes Risiko von Nachahmungseffekten bestehe.
IMABE verweist zudem auf die Intention der Leitlinien, katholische Einrichtungen als "Orte der Lebensbejahung" zu stärken und in einem pluralistischen System unterschiedliche weltanschauliche Angebote sichtbar zu machen. Ziel sei es, "Schutzräume für das Leben" zu sichern.
Moraltheologe: Längst überfälliges Dokument
Auch in der theologischen Fachwelt in Deutschland stößt die Handreichung der Bischöfe auf Zustimmung. Der Tübinger Moraltheologe Franz-Josef Bormann bezeichnete das Dokument als "längst überfällige Klarstellung" in einer seit Jahren umstrittenen Frage. Auf der Plattform "communio.de" schrieb das frühere Ethikratsmitglied, die Bischöfe hätten damit endlich eine klare Orientierung geschaffen, die für die Praxis in katholischen Einrichtungen sehr wichtig und auch für deren Glaubwürdigkeit entscheidend sei.
Als entscheidenden Punkt bezeichnete auch Bormann, dass die Handreichung deutlich mache, dass katholische Einrichtungen Orte der Lebensbejahung bleiben sollen und Suizidassistenz dort keinen Platz habe. Er begrüße außerdem die Verbindung von ethischen Grundsätzen mit konkreten Regeln für die Praxis. So heiße es in dem Dokument, dass eine "Mitwirkung an oder ein Zulassen von Förderhandlungen zur Selbsttötung durch Dritte" nicht mit dem Selbstverständnis dieser Einrichtungen vereinbar sei. Insgesamt, so Bormann, gelinge es der Handreichung, ethische Orientierung und praktische Umsetzung gut miteinander zu verbinden.