Generalstaatsanwaltschaft kündigte aber Berufung gegen Urteil an - Rechtsstreit geht in die nächste Runde - Aktuelles Wahlprogramm der Paschinjan-Partei sieht Absetzung von Katholikos Karekin II. und Kirchenreformen vor
Jerewan, 14.04.2026 (KAP) Ein Gericht in Armenien hat das im Februar gegen Katholikos Karekin II. verhängte Ausreiseverbot aufgehoben. Das berichten zahlreiche armenische Medien. Aufgrund des Verbots konnten das Oberhaupt der Armenisch-apostolischen Kirche wie auch einige weitere Bischöfe nicht an der armenischen Bischofsversammlung Mitte Februar in St. Pölten und auch nicht am Begräbnis des georgisch-orthodoxen Patriarchen Ilia II. im März in Tiflis teilnehmen. Der armenische Generalstaatsanwalt hat Berufung gegen das Urteil eingelegt. Der Rechtsstreit geht damit in die nächste Instanz.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Katholikos und sechs anderen Bischöfen, die alle dem Hohen Geistlichen Rat angehören, vor, dass sie gerichtlichen Anweisungen nicht nachgekommen seien. Die Kirchenleitung hatte den oppositionellen Bischof Gevorg Saroyan als Bischof der Diözese Masyatsotn für abgesetzt erklärt. Ein staatliches Gericht hatte diese Entscheidung für nichtig erklärt und die Wiedereinsetzung gefordert. Dem war die Kirchenleitung aber nicht nachgekommen und hatte den Bischof in den Laienstand versetzt. Daraufhin erhob die Staatsanwaltschaft Anklage und es kam u. a. zum Ausreiseverbot.
Hintergrund ist der seit rund einem Jahr in Armenien tobende Konflikt zwischen der Kirchenleitung und der Regierung, personifiziert in den Personen des Kirchenoberhaupts Katholikos Karekin II. und Ministerpräsident Nikol Paschinjan. Die armenischen Behörden gehen mit harter Hand gegen die Kirche vor. Einige in Armenien wirkende Bischöfe befinden sich in Haft, Hausarrest oder dürfen in ihren eigenen Diözesen nicht mehr präsent sein. Gegen andere, inklusive Katholikos Karekin II., wurden Verfahren eingeleitet; verbunden mit besagten Ausreiseverboten. Die armenische Kirchenleitung wehrt sich vor allem durch die Absetzung von Bischöfen und weiteren Geistlichen, die gemeinsam mit der Regierung gegen Karekin II. auftreten.
Karekin II. ist bereits seit vielen Jahren mit dem Kurs des Regierungschefs unzufrieden; vor allem im Blick auf Berg-Karabach (Artsach). Der Katholikos machte Paschinjan für die Vertreibung von mehr als 100.000 Armeniern aus Berg-Karabach nach dem verlorenen Krieg gegen Aserbaidschan im Jahr 2023 mitverantwortlich. Paschinjan wiederum wirft dem Kirchenoberhaupt ebenfalls Landesverrat, zu enge Beziehungen zu Russland sowie die ungerechtfertigte Einmischung in die Politik vor.
Absetzung des Katholikos gefordert
Im Juni stehen in Armenien Parlamentswahlen an. Die Paschinjan-Partei "Bürgervertrag" hat in ihr Wahlprogramm eine Reform der Statuten der Armenisch-apostolischen Kirche samt der Absetzung von Katholikos Karekin II. und der Wahl eines neuen Kirchenoberhaupts aufgenommen. Von der armenischen Kirchenleitung setzte es dafür heftige Kritik.
Die Kirchenleitung hat auch das Vorgehen der Staatsanwaltschaft gegen die Bischöfe und das Kirchenoberhaupt stets auf das Schärfste verurteilt. Die Aktionen seien einzig und allein politisch motiviert. Es handle sich um eine verfassungswidrige und illegale Einmischung in das innere Leben der Kirche.
Auch die Anwälte der armenischen Kirche argumentierten in der aktuellen Causa in gleicher Weise: Der Staat habe kein Recht, sich in interne Kirchenangelegenheiten einzumischen, insbesondere nicht in solche, die Disziplinarmaßnahmen gegen Geistliche beträfen. Die Anwälte legten im Blick auf das Verfahren gegen den Katholikos Berufung ein und beantragten die Aufhebung des Ausreiseverbots.
Nun erzielten sie einen ersten Teilerfolg: Ende vergangener Woche entschied ein Gericht in der armenischen Hauptstadt Jerewan zugunsten des Katholikos und erklärte das Reiseverbot für ungültig. Die armenische Generalstaatsanwaltschaft kündigte jedoch Berufung gegen das Urteil an, womit der Rechtsstreit noch nicht beendet ist.