Das Dekret über die Missionstätigkeit der Kirche wurde am 7. Dezember 1965 vom Zweiten Vatikanischen Konzil verabschiedet
Wien, 26.11.2025 (KAP) Um "Ad gentes" (AG), das Dekret über die Missionstätigkeit der Kirche, wurde beim Zweiten Vatikanischen Konzil lange gerungen: Der Konzilsentwurf von 1963 fußte auf sieben vorkonziliaren Fassungen, der Text wurde 1964 erneut umformuliert und von Papst Paul VI. zur Annahme empfohlen. Dennoch beschlossen die Konzilsväter in einer Abstimmung eine völlige Neubearbeitung, die im Oktober 1965 erneut diskutiert und schließlich am 7. Dezember 1965 mit 2.394 zu 5 Stimmen angenommen und vom Papst promulgiert wurde.
Dieser mühevolle Anlauf hat wohl damit zu tun, dass schon vor dem Konzil der traditionelle Missionsbegriff in Misskredit geraten war - auch kirchlicherseits. Die kritische Auseinandersetzung mit der Kolonialgeschichte der europäischen Länder und deren Auswirkungen auf die Länder des Südens stürzte auch die Theorie und Praxis der Mission in eine tiefe Krise.
Im Missionsdekret geht die katholische Kirche einen großen Schritt nach vorne. Bereits eingangs wird in "Ad gentes" festgestellt, dass die pilgernde Kirche "ihrem Wesen nach missionarisch" (Kapitel 1) sei. Die bis heute bleibend gültige, zentrale Aussage des Dokuments ist, dass Mission kein Teilbereich der Kirche, sondern deren innerste Mitte ist. Zugleich wird der am Konzil erlebbaren Weltkirche Respekt gezollt: Die jungen Kirchen des Südens sind nicht bloß "Außenstellen" der europäischen Kirche, sondern Partner und Subjekte des Glaubens - eine Erkenntnis, die nicht zuletzt im Pontifikat von Papst Franziskus deutlich zum Tragen kam.
Und Wertschätzung wird in dem Dokument auch der kulturellen Eigentümlichkeit der (noch) nicht christlichen Gesellschaften bekundet: In Kapitel 1 heißt es ausdrücklich, die von der Kirche verkündete Wahrheit ist den Menschen "nicht fremd", sondern als ein "Ferment der Freiheit" zu verstehen, das sich auch "durch eine Art von verborgener Gegenwart Gottes" in den kulturelle und religiösen Traditionen der Völker findet.
Demgemäß steht Mission für ein Zeugnis und einen Dialog, bei dem die Christen nicht nur geben, sondern auch "lernen, was für Reichtümer der freigiebige Gott unter den Völkern verteilt hat" (Kapitel 2). In Kapitel 3 über die verschiedenen Ortskirchen in aller Welt stellt das Konzil fest: Diese sollen "mit dem ganzen Reichtum ihrer Überlieferung ihren Platz in den kirchlichen Gemeinschaften haben" und Teil der katholischen Einheit sein.
Kapitel 4 unterstreicht die Bedeutung einer entsprechenden Ausbildung und Gesinnung der Missionare; Kapitel 5 und 6 widmen sich der Organisation der Missionstätigkeit sowie der gesamtkirchlichen Missionshilfe, die auch den Laienchristen obliegt.
(Weitere Meldungen und Hintergrundberichte zum Ende des Zweiten Vatikanischen Konzils vor 60 Jahren im Kathpress-Themenpaket unter www.kathpress.at/60-Jahre-Konzilsende)