Im Dekret über das Laienapostolat erachtete das Zweite Vaticanum die Berufung und Sendung der Laienchristen als unverzichtbar und unersetzbar für die Kirche
Wien, 26.11.2025 (KAP) Das Dekret über das Laienapostolat ("Apostolicam actuositatem", AA) verdeutlicht wesentliche Aspekte des Verständnisses von Laienchristen, wie es das Konzil in der dogmatischen Konstitution "Lumen gentium" bereits 1964 dargelegt hat. Im dortigen vierten Kapitel ist dargelegt, dass am Laienapostolat alle Gläubigen kraft der Taufe und Firmung Anteil haben bzw. dazu berufen sind. "Apostolicam actuositatem" wurde von einer Kommission (ohne Laienbeteiligung) bereits vor dem Konzil vorbereitet und nach vielen Änderungen in vierter Version am 18. November 1965 mit 2.340 Ja- gegen 2 Nein-Stimmen angenommen und noch am selben Tag feierlich verkündet.
Das Dekret fragt im ersten Kapitel nach der Berufung zum Apostolat - zu verstehen als Mitwirkung daran, die Erlösung in Christus zu allen Menschen zu bringen -, das zweite Kapitel widmet sich dessen Zielen. Die weiteren vier, stärker zeitgebundenen Kapitel richten den Fokus auf praktische Orientierungen, namentlich auf Orte (3.) und Formen (4.) des Apostolats; darauf folgen Hinweise für konkrete Regelungen (5.) und die Bildung zum Apostolat (6.).
Bereits in der Einleitung stellt das Dekret klar, dass das Apostolat zur Berufung der Christen selbst gehört, es "kann in der Kirche niemals fehlen". Das gewachsene Selbstbewusstsein der Laien schreiben die Konzilsväter ausdrücklich dem "unverkennbaren Wirken des Heiligen Geistes" zu. Ziel des Dekrets ist es, die "Natur, Eigenart und Vielgestaltigkeit" des Laienapostolats" darzulegen, was sich auch in einer Revision des Kirchenrechts niederschlagen soll.
Teilhabe am dreifachen Amt Jesu Christi
Apostolat wird im ersten Kapitel des Dekrets sehr breit als Selbstvollzug der Kirche definiert: Durch ihre Teilhabe am dreifachen Amt Jesu Christi (Priester, Prophet und König) haben die Laien auch Anteil an der Sendung der Kirche. Das Konzil erteilt damit traditionellen Unterscheidungen in "Hirten" und "Schafen" eine Absage. Auch die Unmittelbarkeit zu Gott wird betont, wenn es heißt, dass Laien den Auftrag zum Apostolat nicht von Bischöfen oder Priestern, sondern von Christus selbst bekommen.
Durch den Empfang der Charismen "erwächst jedem Glaubenden das Recht und die Pflicht, sie in Kirche und Welt zum Wohl der Menschen und zum Aufbau der Kirche zu gebrauchen." Das geistliche Leben soll die Laien nicht von den Pflichten der Arbeit trennen, vielmehr sollen die Arbeit und häusliche Pflichten in Vereinigung mit Christus erfüllt werden, umso im Licht des Glaubens "immer und überall Gott zu erkennen".
Kapitel 2 erklärt zu den Zielen des Apostolats, es solle "in der Kirche wie in der Welt" ausgeübt werden. Auch wenn die geistliche und weltliche Ordnung zu unterscheiden sind, ist der Laie doch als Christ und Bürger in besonderer Weise Teil beider Ordnungen. Vor allem durch das Zeugnis des Lebens vollzieht sich das Apostolat, wenn nötig soll das Evangelium jedoch auch durch Wort verkündet werden. Dies soll die Welt zum Besseren verändern. Die "Aufgabe der ganzen Kirche" liegt in der Befähigung der Menschen, die gesamte zeitliche Ordnung richtig aufzubauen und auf Gott hinzuordnen, wenngleich der "Eigenwert" von Wirtschaft, Kultur, Arbeit und Kunst anerkannt wird.
Liebe zeigt sich im karitativen Werk
Bischöfen und Priestern kommt es zu, "die Grundsätze über das Ziel der Schöpfung und über den Gebrauch der Welt klar zu verkünden". Die Laien sollen in Ergänzung dazu aus ihrer spezifischen Sachkenntnis heraus und in eigener Verantwortung als Bürger mit ihren Mitbürgern zusammenarbeiten und überall und in allem die Gerechtigkeit des Reiches Gottes suchen. Neben der sozialen Tätigkeit soll auch der kulturelle Bereich Ziel des Apostolates sein. Ursprung allen apostolischen Wirkens ist die Liebe, die durch das karitative Werk besonders deutlich wird. Im Nächsten soll das Bild Gottes gesehen werden. In den Hilfswerken soll mit allen Menschen guten Willens zusammengearbeitet werden.
Das 3. Kapitel hebt als wichtigen Bereich des Apostolats Ehe und Familie besonders hervor. "Die Unauflöslichkeit und Heiligkeit des ehelichen Bandes" soll durch das Leben der Partner sichtbar werden. "Die Gatten sind einander die ersten und wichtigsten Seelsorger." Die Familie ist "Grund- und Lebenszelle der Gesellschaft", daher soll sie "in der gegenseitigen Liebe" und im Gebet als Hauskirche erweisen. Katholiken sollen sich aber auch in Politik und Gesellschaft engagieren und sie im Sinn des Evangeliums mitgestalten.
Einzeln oder in Vereinigungen
Dieses Engagement kann durch Einzelne und durch Vereinigungen wie die Katholische Aktion ausgeübt werden, heißt es in Kapitel 4. Das persönliche Apostolat ist besonders in den Ländern gefragt, in denen die Kirche eine Minderheitsposition einnimmt.
Von der "angemessenen Koordinierung" des Laienapostolats durch die Hierarchie, das heißt durch die Bischöfe, ist in Kapitel 5 die Rede. Zugleich fordert das Konzil im Sinne der "Einheit der Kirche" zur gegenseitigen Achtung und Hochschätzung jeglicher Form des Apostolats auf.
Wie auch immer das Apostolat sich konkretisiert, erforderlich ist eine jeweils angemessene Bildung, wird im abschließenden 6. Kapitel unterstrichen. Unter den genannten Anforderungen des Geistes und des Herzens findet sich bereits Mitte der 1960er Jahre der Appell, die Laien sollten dem verbreiteten Materialismus "das Zeugnis eines Lebens nach dem Evangelium entgegenstellen".
(Weitere Meldungen und Hintergrundberichte zum Ende des Zweiten Vatikanischen Konzils vor 60 Jahren im Kathpress-Themenpaket unter www.kathpress.at/60-Jahre-Konzilsende)