Erzbischöfe stehen Diözesen mit besonderer Bedeutung - den Erzdiözesen - vor und haben die Leitung von Kirchenprovinzen inne
Wien, 15.10.2025 (KAP) Der Diözesanbischof steht an der Spitze einer Teilkirche (Diözese). Damit ist er Mitglied des Bischofskollegiums und trägt gemeinsam mit dem Papst Sorge für die gesamte Kirche. Bischöfe werden vom Papst ernannt. Das Bischofsamt ist die höchste Stufe des Weihesakramentes. Zuvor muss ein Bischof immer zum Diakon und dann zum Priester geweiht worden sein. Die Weihe zum Bischof erfolgt durch einen anderen Bischof.
Erzbischöfe stehen Diözesen mit besonderer Bedeutung - den Erzdiözesen - vor und haben die Leitung von Kirchenprovinzen inne. Eine Kirchenprovinz ist ein Verband mehrerer Diözesen der katholischen Kirche. In Österreich gibt es zwei Kirchenprovinzen: Wien und Salzburg. Zur Wiener Kirchenprovinz gehören die Erzdiözese Wien sowie die Diözesen St. Pölten, Eisenstadt und Linz. Zur Salzburger Kirchenprovinz gehören die Erzdiözese Salzburg sowie die Diözesen Graz-Seckau, Gurk-Klagenfurt, Innsbruck und Feldkirch.
An der Spitze der Kirchenprovinz steht ein Metropolit/Erzbischof. Diejenige Diözese, die Sitz des Metropoliten der Kirchenprovinz ist, heißt Erzdiözese. Neben den territorialen Erzbischöfen sind beispielsweise auch die Apostolischen Nuntien und ranghohe Mitarbeiter der vatikanischen Kurie Erzbischöfe.
Volle Leitungs- und Weihegewalt
Mit dem Empfang des Weihesakraments werden die Bischöfe zu Nachfolgern der Apostel und werden in der Kirche zu Hirten bestellt, um zu lehren, zu leiten und zu heiligen. Die Verkündigung des Wortes Gottes, der Leitungsdienst und die Feier der Sakramente sind daher Kernaufgaben des bischöflichen Dienstes. Ein Diözesanbischof besitzt in jener Diözese, der er vorsteht, dazu die volle Leitungs- und Weihegewalt.
In der Verwaltung der Diözese stützt sich der Bischof auf den Generalvikar (seinen Ständigen Vertreter), den Offizial (als Vorsteher des Kirchengerichts) und den Kanzler (als Notar und Verwaltungsleiter).
Weitere Priester- und Laiengremien nehmen eine beratende Funktionen ein, während die Bischöfe über Diözesangrenzen hinweg in der - meist national organisierten - Bischofskonferenz zusammenarbeiten.
Der Bischof ist erster Spender der Sakramente. Ihm allein vorbehalten ist das Spenden der Weihesakramente (Bischofsweihe, Priesterweihe und Diakonenweihe) und die Firmung (diese ist an Priester delegierbar). Auch die Spendung bestimmter Sakramentalien - wie etwa die Weihe der Heiligen Öle im Rahmen der Chrisammesse und die Kirch- und Altarweihe - bleiben dem Bischof vorbehalten.
Die Bischofsweihe ist eine Weihe auf Lebenszeit. Mit Vollendung des 75. Lebensjahres sind jedoch alle Diözesanbischöfe gemäß Kirchenrecht verpflichtet, dem Papst ihren Rücktritt aus dem Amt des Bischofs anzubieten.