Früher bestand das Kollegium der Kardinäle vor allem aus Europäern. Heute sind auch andere Kontinente stark vertreten - Alle gemeinsam beraten über die Wahl eines neuen Papstes; wählen dürfen nur jene unter 80
Vatikanstadt, 21.04.2025 (KAP) Das Kardinalskollegium mit derzeit 252 Mitgliedern ist das wichtigste Beratergremium des Papstes. Zudem hat es die Aufgabe, nach dessen Tod oder Amtsverzicht "für die Papstwahl zu sorgen", wie es im Kirchenrecht (Can. 349) heißt. Am Konklave zur Wahl eines neuen Kirchenoberhauptes dürfen nur jene 135 Kardinäle teilnehmen, die das 80. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Dekan des Kollegiums ist derzeit der italienische Kardinal Giovanni Battista Re (91).
Die Kardinäle sind vom verstorbenen Papst und dessen Vorgängern frei ausgewählt worden. Sie müssen laut Kirchenrecht "wenigstens die Priesterweihe empfangen haben, sich in Glaube, Sitte, Frömmigkeit sowie durch Klugheit in Verwaltungsangelegenheiten auszeichnen; wer noch nicht Bischof ist, muss die Bischofsweihe empfangen".
Kurienkardinäle wohnen in Rom
Die in vatikanischen Behörden tätigen Kurienkardinäle müssen in der Stadt Rom wohnen. Die Kardinäle, die eine Diözese leiten, müssen nach Rom reisen, "sooft sie der Papst einberuft" oder wenn der Kardinaldekan sie zur Wahl eines neuen Papstes einbestellt. Vor dem Konklave beraten alle Kardinäle über das Profil des künftigen Papstes. An diesem "Vorkonklave" kann auch der einzige österreichische Kardinal, der emeritierte Wiener Erzbischof Christoph Schönborn, teilnehmen. An der Wahl selbst dürfen nur die unter 80-Jährigen teilnehmen. Diese Altersgrenze hat Schönborn im Jänner überschritten. Schönborn ist somit nicht mehr aktiv wahlberechtigt, wohl aber passiv.
Über viele Jahrhunderte bestand das Kardinalskollegium ausschließlich aus Europäern. Seit dem Zweiten Vatikanischen Konzil (1962-1965) vollziehen die Päpste eine spürbare Internationalisierung. Von den aktuell 135 Wahlberechtigten kommen 53 aus Europa, davon 16 aus Italien. Asien stellt 23 Wähler, Lateinamerika (mit Mexiko) 21, Afrika 18, Nordamerika 16 und Ozeanien 4.
Unter den zur Papstwahl berechtigten Kardinäle sind fünf, die noch von Papst Johannes Paul II. (1978-2005) ernannt worden sind. 22 der aktuell unter 80 Jahre alten Kardinäle ernannte Papst Benedikt XVI. (2005-2013). 108 Kardinäle, also rund 80 Prozent der Purpurträger, die derzeit das Recht zur Papstwahl haben, hat Papst Franziskus in seinem zwölfjährigen Pontifikat in das Kollegium aufgenommen.