Mit dem Tod von Papst Franziskus hat die Sedisvakanz begonnen
Vatikanstadt, 21.04.2025 (KAP) Mit dem Tod von Papst Franziskus ist der Apostolische Stuhl seit 21. April vakant. Es beginnt die Phase der Sedisvakanz, die durch klare Normen geregelt ist: Durch die Papstwahl-Konstitution "Universi dominici gregis" von Johannes Paul II. aus dem Jahre 1996, die Benedikt XVI. 2007 im Wesentlichen übernommen, jedoch geringfügig modifiziert hat.
Mit Beginn der Sedisvakanz verlieren alle Leiter von vatikanischen Kurienbehörden ihre Ämter: der Kardinalstaatssekretär ebenso wie die Leiter aller Dikasterien. Nur wenige Leitungsämter, etwa der Camerlengo (Kämmerer) der Kirche, der für das Buß- und Ablasswesen zuständige Großpönitentiar, der Kardinalvikar für Rom oder der Generalrevisor des Heiligen Stuhls bleiben in ihren Funktionen.
Grundsätzlich soll in der Zeit der Sedisvakanz der Status quo erhalten bleiben. Falls neue Normen erlassen werden, behalten sie lediglich bis zur Wahl eines neuen Papstes ihre Gültigkeit.
Die Kardinäle der Weltkirche müssen sich nach Rom begeben. Der Kardinaldekan - Giovanni Battista Re - steht der Trauermesse, die rund eine Woche nach dem Tod des Papstes stattfindet, auf dem Petersplatz vor. Anschließend wird der Sarg zum Bestattungsort begleitet, dort versiegelt und in das vorgesehene Grab gelegt. Papst Franziskus hat verfügt, in seiner römischen Lieblingsbasilika Santa Maria Maggiore beigesetzt zu werden, nicht in der Papstgruft unter dem Petersdom. Hat er dort seine Ewige Ruhe gefunden, beginnen die "Novemdiales". In dieser neuntägigen Trauerzeit werden Messen für den gestorbenen Papst gefeiert.
In dieser Phase trifft sich das gesamte Kardinalskollegium immer wieder zu Versammlungen, bei denen alle anfallenden Amtsgeschäfte der Kirche behandelt werden müssen; wichtige Entscheidungen sind jedoch dem neuen Papst vorzubehalten. Dieses "Vorkonklave" muss auch die Papstwahl vorbereiten. An den Kongregationssitzungen können auch die über 80-jährigen Kardinäle teilnehmen, die bei der Wahl selbst nicht mehr dabei sind.
Zwischen dem 15. und 20. Tag nach Beginn der Sedisvakanz muss das Konklave zur Wahl eines neuen Papstes beginnen. Möglich ist ein früherer Beginn sobald alle wahlberechtigten Kardinäle in Rom versammelt sind. Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich die Kardinäle, "mit Ausnahme derer, die vor dem Todestag des Papstes oder vor dem Tag der Vakanz des Apostolischen Stuhles schon das 80. Lebensjahr überschritten haben", wie es in der geltenden Papstwahl-Konstitution heißt. Derzeit sind das 135 Würdenträger. Da Kardinaldekan Re mit seinen 91 Jahren nicht mehr ins Konklave einzieht und auch der aktuell dienstälteste Kardinalbischof Leonardo Sandri (81) die Altersgrenze überschritten hat, leitet Kardinalstaatssekretär Pietro Parolin (70) das Konklave. Parolin fällt diese Aufgabe zu, weil er der ranghöchste unter 80-jährigen Kardinalbischof im Konklave ist.
Die Wahl findet traditionsgemäß unter strengsten Sicherheits- und Geheimhaltungsvorkehrungen in der Sixtinischen Kapelle statt. Allerdings wohnen die Kardinäle während ihres Romaufenthaltes - und auch in der Zeit des Konklaves - einigermaßen komfortabel im vatikanischen Gästehaus Santa Marta. In früheren Zeiten waren die Wahlmänner provisorisch in Räumen des Apostolischen Palastes rund um die Kapelle untergebracht. Vor der Wahl muss jeder Kardinal geloben, den für ihn geeignetsten Kandidaten zu wählen. Dann muss er dessen Namen, gegebenenfalls mit verstellter Schrift, auf einen Stimmzettel schreiben und in einen Kelch legen.
Im Konklave finden täglich bis zu vier Wahlgänge statt. Die Wahl wird für einen Tag des Gebets und der Meditation unterbrochen, wenn die Wahlen drei Tage lang erfolglos waren. Erforderlich ist eine Zweidrittelmehrheit. Anders als noch in der Wahlordnung von Johannes Paul II. gilt diese Mehrheit seit der Änderung durch Benedikt XVI. auch, wenn 34 Wahlgänge erfolglos waren. Wenn das Konklave bis zu diesem Zeitpunkt ohne Ergebnis ist, sollen die Kardinäle zu einer Stichwahl zwischen den beiden Kandidaten mit der höchsten Stimmenzahl übergehen; diese beiden dürften an der weiteren Wahl nicht mehr teilnehmen.
Der Gewählte muss die Wahl annehmen. Dann teilt - obwohl es nicht mehr ausdrücklich in der Papstwahlordnung festgelegt ist - schwarzer und zuletzt weißer Rauch das Ergebnis des Wahlgangs den auf dem Petersplatz wartenden Menschen mit. Die Glocken des Petersdoms beginnen zu läuten und wenig später verkündet der französische Kardinal Dominique Mamberti als dienstältester, aber noch nicht 80-jähriger Kardinal im Rang eines Kardinaldiakons mit den weltbekannten Worten "Habemus Papam", dass ein neuer Papst gewählt ist.
Wichtigste Aufgabe des Kardinaldekans ist es, in der Zeit ohne Papst das "Interims-Kabinett" der Kirche zu führen - Auch lädt er die Kardinäle zur Wahl nach Rom
Das lateinische Lehnwort beschreibt die Zeit des "leeren Stuhls" - des Papstthrons - Fast alle Leiter von Kurienbehörden verlieren mit dem Eintritt der Sedisvakanz ihre Ämter
Nur wenige Verantwortungsträger bleiben im Amt - Camerlengo (Kämmerer) der katholischen Kirche und Dekan des Kardinalskollegiums zunächst die wichtigsten Personen - Kardinalskollegium übernimmt bis zur Wahl eines neuen Papstes die Verwaltung des Staates Vatikanstadt