Konferenz der Erwachsenenbildung über Neuregelung der Bildungskarenz: Offene Fragen bei Zulassungskriterien, Budget, Kriterien für Onlineangebote und Zertifizierung - Familienverband kritisiert verpflichtende Beschäftigung nach Elternkarenz
Wien, 03.04.2025 (KAP) Die Konferenz der Erwachsenenbildung Österreichs (KEBÖ) hat die geplante Reform der Bildungskarenz anstelle deren generellen Abschaffung begrüßt. Die Arbeitsplattform fordert jedoch konkrete Vorgaben für die ab kommendem Jahr in Kraft tretende Weiterbildungszeit. Die Prinzipien des Erwachsenenbildungs-Förderungsgesetzes müssten konsequent umgesetzt werden. Vertreter der KEBÖ orteten noch offene Fragen in Bezug auf die Zulassungskriterien zur Weiterbildungszeit, das Budget, die Kriterien für Onlineangebote und die Zertifizierung von Bildungsanbietern. Der Katholische Familienverband ortete indes Nachbesserungsbedarf bei den Übergängen zur Elternkarenz.
Die Reform müsse eine konsequente Umsetzung der Prinzipien des Erwachsenenbildungs-Förderungsgesetzes beinhalten, hieß es in der KEBÖ-Aussendung am Donnerstag. Die Weiterbildung solle berufliche Qualifikationen, politische, soziale und wirtschaftliche Bildung fördern und es ermöglichen, "die eigene Schulbildung nachzuholen, fortzuführen oder zu erweitern", erklärte KEBÖ-Vorsitzender Bernd Wachter. Positiv bewertet wurde die geplante Öffnung der Bildungskarenz für Menschen mit geringer formaler Bildung sowie die Erhöhung des AMS-Mindestzuschusses. Dies stelle eine "Möglichkeit zur Chancengleichheit für benachteiligte Gruppen und zur Verringerung von Bildungsungleichheiten" dar.
Zertifizierung von Bildungsanbietern
Ein weiteres zentrales Anliegen der KEBÖ ist die Zertifizierung von Bildungsanbietern. Alle Anbieter im nicht-schulischen und nicht hochschulischen Bereich sollten eine gültige Ö-Cert-Zertifizierung vorweisen können, ebenso wie die Einhaltung der kollektivvertraglichen Bestimmungen des BABE-Kollektivvertrags, hieß es. Dies sei eine wichtige Maßnahme, um die Qualität der Bildungsangebote zu gewährleisten, betonte John Evers, Generalsekretär des Verbandes der Österreichischen Volkshochschulen.
Klärungsbedarf herrscht für die KEBÖ etwa bei der Überprüfung des Mindeststundenausmaßes von 20 Stunden, das geleistet werden muss, und bei den Kriterien für Onlineangebote. Es brauche klare Vorgaben hinsichtlich der Zeitgestaltung und Teilnehmerzahl bei Webinaren und Präsenzveranstaltungen, "um eine Qualität der Bildungsmaßnahmen sicherzustellen und kostengünstige Massenveranstaltungen zu verhindern", so BFI-Geschäftsführer Gerald Strobl.
Budgetsorgen
Sorgen bereite der KEBÖ die geplante Budgetgrenze von 150 Millionen Euro jährlich. Es brauche Klarheit darüber, wie die Verteilung des Budgets geregelt werden soll. "Wird ein First-come-first-serve-Prinzip angewendet?", äußerte sich Carola Grader vom WIFI. Konkret ginge es darum, welche Kriterien über die Zulassung von Personen entscheiden und ob der Rechtsanspruch auf Bildungskarenz und Bildungsteilzeit bestehen bleibt, so Grader.
Im Rahmen der Neuregelung der Bildungskarenz bietet die KEBÖ der Regierung eine "enge Zusammenarbeit" an, "um sicherzustellen, dass die Reform auch im Sinne der Erwachsenenbildung wirksam wird". Die Konferenz der Erwachsenenbildung Österreichs ist die Arbeitsplattform der im Erwachsenenbildungs-Förderungsgesetz von 1973 anerkannten Österreichischen Erwachsenenbildungsverbände.
Familienverband: "Eltern nicht benachteiligen"
Kritik an der Maßnahme, dass geförderte Ausbildung künftig nicht mehr direkt an die Elternkarenz angeschlossen werden kann, kam indessen vom Katholischen Familienverband. Um eine "missbräuchliche Verwendung" der Weiterbildungszeit zu verhindern, müssen ab kommendem Jahr mindestens 26 Wochen arbeitslosenversicherungspflichtige Beschäftigung zwischen Elternkarenz und Weiterbildungszeit liegen. Es sei nachvollziehbar, "dass Angebote, die unverblümt eine Verlängerung der Elternkarenz versprochen haben, unterbunden werden", so Vizepräsidentin Barbara Fruhwürth in einer Aussendung am Donnerstag. "Dass durch die geplante Neuregelung aber Eltern - und hier vorrangig Müttern - die Chance zur Weiterbildung nach ihrer Karenz verwehrt wird", sei jedoch eine "klare Benachteiligung".
Sollte der Arbeitgeber die Notwendigkeit dieser Fortbildung begründen können und seien die formalen Auflagen und Nachweise erfüllt, gebe es keinen Einwand, "warum Eltern nach der Babykarenz dezidiert von der Inanspruchnahme der Bildungskarenz ausgeschlossen werden sollen", so Fruhwürth. Ihr Argument: In vielen Branchen ändere sich in 22 Monaten sehr viel und oft sei eine Bildungskarenz "der ideale Weg, um sich nach der Babypause wieder fit für den Berufsalltag zu machen".
Fruhwürth fordert die Bundesregierung auf, Bildungskarenz in Anschluss an die Elternkarenz nicht generell zu verbieten, sondern ganz klare Voraussetzungen zu definieren. "Wenn die Kinder betreut werden, die notwendige Anzahl an ECTS - Punkte erreicht wird und die Betriebe nach Personen mit entsprechenden Qualifikationen suchen, sollte die Bildungskarenz im Anschluss an die Elternkarenz weiterhin möglich sein", so die Familienverbands-Vizepräsidentin.