Londoner Kardinal: Abgeordnete sollen gegen Suizidbehilfe stimmen
02.04.202511:58
Großbritannien/Kirche/Parlament/Sterbehilfe
Kardinal Nichols erneuert in Hirtenwort Grundsatzkritik der Kirche zur Sterbehilfe und missbilligt auch unzureichenden parlamentarischen Prozess - Erzbischof von Westminster: Parlamentarier debattieren länger über Fuchsjagd-Verbot als über Legalisierung von Suizidbeihilfe
London, 02.04.2025 (KAP) Der Londoner Kardinal Vincent Nichols hat seine Kritik an der geplanten Legalisierung der Beihilfe zum Suizid in England und Wales bekräftigt. In einem Schreiben, das am kommenden Wochenende in den Pfarren der Erzdiözese Westminster verlesen werden soll, fordert er Katholiken dazu auf, ihre Abgeordneten zu kontaktieren, um im Parlament gegen den Gesetzentwurf zur Suizidbeihilfe zu stimmen. Laut Bericht der Zeitung "The Tablet" planen auch andere Bischöfe ähnliche Hirtenbriefe. Nichols erneuert in dem Hirtenwort nicht nur die Grundsatzkritik der Kirche zur Sterbehilfe, sondern missbilligt auch den aus seiner Sicht unzureichenden parlamentarischen Prozess für das Gesetz.
Dass das Unterhaus weit mehr Zeit damit verbracht habe, über das Verbot der Fuchsjagd zu debattieren, als über den "langen und komplexen" Gesetzesentwurf zur Einführung der Suizidbeihilfe, werfe ein schlechtes Licht auf die Prioritäten der Abgeordneten, so der Kardinal. Angesichts der Tragweite der geplanten Gesetzesänderung mit Auswirkungen auf das Arzt-Patienten-Verhältnis, aber auch die Beziehungen innerhalb von Familien und die Ausübung von Berufen im Gesundheitswesen, müsse diese viel gründlicher geprüft werden.
Ruf nach Royal Commission
Der Erzbischof von Westminster spricht sich für die Einsetzung einer sogenannten Royal Commission (Königliche Kommission) mit Experten oder eine andere unabhängige Untersuchung aus, bevor eine derartige Gesetzesänderung zu Fragen von Leben und Tod in Betracht gezogen wird. Die dritte Lesung und Abstimmung über das geplante Gesetz zur Freigabe der Suizidbeihilfe soll Ende April, vermutlich am 25. April, im Parlament in London stattfinden.
"Der Gesetzesentwurf selbst ist lang und komplex und wurde nur wenige Tage vor der Abstimmung der Abgeordneten veröffentlicht, sodass diese nicht genügend Zeit hatten, ihn zu beraten oder zu reflektieren. Die Zeit für die Debatte war minimal", moniert Nichols. Der Ausschuss, der den Gesetzentwurf prüft, habe nur drei Tage lang Stellungnahmen gesammelt, nicht alle Stimmen seien gehört worden und es gebe dabei übermäßige Anzahl von Befürwortern des Gesetzentwurfs, so der Kardinal: "Kurz gesagt: Auf diese Weise kann man nicht in einer so wichtigen und moralisch komplexen Angelegenheit Gesetze erlassen."
"Gibt es einen Schutz vor Zwang?"
Nichols formuliert in seinem Schreiben mehrere Fragen, die er bisher unbeantwortet sieht. "Können die Abgeordneten garantieren, dass der Geltungsbereich des Gesetzes nicht ausgeweitet wird? In fast allen Ländern, in denen die Beihilfe zum Suizid eingeführt wurde, ist der derzeitige Anwendungsbereich größer als ursprünglich beabsichtigt", hält der Kardinal fest. Auch die Rolle unabhängiger Richter, die in konkreten Fällen ihre Erlaubnis zur Suizidbeihilfe geben sollen, sei mittlerweile in Frage gestellt worden. "Es wurde uns gesagt, dass die richterliche Aufsicht ein notwendiger und wichtiger Teil des Prozesses sei; jetzt wird uns gesagt, dass sie überhaupt nicht benötigt wird."
"Wie werden die Schwachen vor Zwang geschützt oder davor, dass sie sich als Belastung für die Familie fühlen? Können die Abgeordneten garantieren, dass kein Arzt oder Pflegepersonal gezwungen wird, an einem assistierten Suizid teilzunehmen?", stellt Nichols weitere Aspekte in den Vordergrund.
Statt der Liberalisierung von Sterbehilfe sei eine "erstklassige, mitfühlende Palliativversorgung am Ende des Lebens" nötig, betont der Kardinal. Diese werde von vielen Menschen bereits genutzt, sei aber unterfinanziert und nicht in ausreichendem Maß verfügbar. "Niemand sollte als Belastung für andere abgeschoben werden. Stattdessen sollte eine gute Gesellschaft der Fürsorge für ältere, schutzbedürftige und schwache Menschen Priorität einräumen", fordert Nichols.
"Lebensschutzbischof" Sherrington: Verbesserung der Qualität und der Verfügbarkeit von Palliativmedizin der beste Weg, um Leiden am Ende des Lebens zu verringern
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