Die vor Weihnachten veröffentlichte Grundsatzerklärung zur Segnung unverheirateter und homosexueller Paare sorgt innerkirchlich zum Teil für massive Kritik - Die Glaubensbehörde liefert nun eine Erklärung nach und stellt klar: Je nach kirchlichem Kontext und örtlicher Kultur kann es verschiedene Wege der Anwendung geben, eine Verweigerung aber ist verboten
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