Diözese St. Pölten will "konstruktiven Dialog" mit Pfarre Spratzern
12.07.202313:02
(zuletzt bearbeitet am 12.07.2023 um 15:45 Uhr)
Österreich/Kirche/Finanzen/Immobilien
Diözese nach Aufregung um baufälliges Pfarrheim: Verwendung des Baurechtzinses kirchenrechtlich nicht möglich
St. Pölten, 12.07.2023 (KAP) Nach Medienberichten über Einsparungspläne in der Diözese St. Pölten hat sich die Diözese nun selbst zu Wort gemeldet. Insbesondere in dem Fall der in einem Beitrag in der ORF-Sendung "Orientierung" (9. Juli) vorgestellten Pfarre Spratzern in St. Pölten wolle sich die Diözesanleitung "weiterhin für einen konstruktiven Dialog" einsetzen, heißt es in einer Aussendung am Mittwoch.
So sei nach einem Austausch zwischen Generalvikar Christoph Weiss, dem Ökonomen der Diözese St. Pölten, Christian Mayr, dem Pfarrer von Spratzern sowie Vertreterinnen und Vertretern der Pfarre, seitens der Diözese St. Pölten in Zusammenarbeit mit der gemeinnützigen Wohnbaugesellschaft Heimat Österreich Mitte Juni ein Lösungsvorschlag präsentiert worden. "Es gibt nun einen fertig ausgearbeiteten Lösungsvorschlag. Mir ist es ein Anliegen, eine tragfähige Lösung zu finden, um Seelsorge zu ermöglichen", wird Generalvikar Weiss zitiert.
Anstoß der Aufregung waren die Neubaupläne des baufälligen Pfarrheims der Pfarre. Um finanzielle Mittel für den Neubau eines neuen Pfarrheims zu erhalten, beabsichtigten der Pfarrgemeinderat und Pfarrkirchenrat der Pfarre Spratzern ursprünglich, Grundstücke der Pfarrpfründe zu verkaufen. Später wurde die Entscheidung getroffen, statt des Verkaufs einen Baurechtsvertrag mit der gemeinnützigen Wohnbaugesellschaft Heimat Österreich abzuschließen. Die Finanzierung des Neubaus sollte durch ein Darlehen bei der Diözese St. Pölten ermöglicht werden. Die durch das Darlehen anfallenden Raten sollten durch die Einnahmen aus dem Baurechtszins gedeckt werden.
Da es sich bei den Grundstücken um Pfarrpfründe handele, sei eine Verwendung des erlösten Baurechtzinses jedoch nicht möglich, da Erlöse aus den Pfarrpfründen gemäß Kirchenrecht zur Finanzierung von Priestergehältern verwendet werden müsse und nicht für Baumaßnahmen dienen dürfe, heißt es von der Diözese in der Aussendung. 2023 habe der Diözesane Wirtschaftsrat einerseits den Beschluss gefasst, keine Darlehen mehr zu vergeben, andererseits sei die Pfarre darauf hingewiesen worden.