Päpstliches "Nihil obstat" für Wallfahrtsort in der Herzegowina, zu dem es enge Bezüge aus Österreich gibt
Der Vatikan hat den Wallfahrtsort Medjugorje offiziell anerkannt. Ein am 19. September von Papst Franziskus genehmigtes Dokument lobt die positiven spirituellen Auswirkungen der dortigen Marienverehrung, fällt dabei jedoch kein Urteil über die Echtheit der berichteten Marienerscheinungen. Pilgerfahrten nach Medjugorje werden als besonders positiv hervorgehoben, da sie zu vielen Bekehrungen, Berufungen zum Priester- und Ordensleben sowie zu einer intensiveren Glaubenspraxis beitragen würden. Diese Früchte gäben für die Anerkennung der Marienverehrung an diesem Ort den Ausschlag.
Das "Nihil obstat" stellt klar, dass vom offizieller kirchlicher Seite nicht alle Berichte über die Erscheinungen als authentisch gelten würden. Differenziert werden auch die Berichte der Seher bewertet und in einigen Fällen auch deren Lebenswandel und mögliche finanzielle Interessen. Die öffentliche Verehrung wird dennoch erlaubt, da diese das Glaubensleben vieler Menschen fördere und keine negativen Auswirkungen erkennbar seien. Festgestellt wird auch, dass die jahrzehntelangen Debatten um Medjugorje beendet werden sollen. Die religiöse Praxis in Medjugorje solle im Vordergrund stehen, nicht die mutmaßlichen Erscheinungen.
Die Grundlage zu dieser Erklärung hatten Richtlinien zur Bewertung übernatürlicher Phänomene geschaffen, die der Vatikan im Mai 2024 veröffentlicht hatte. Im Mittelpunkt steht dabei der seelsorgerische Nutzen eines Wallfahrtsortes, während eine Klärung der Echtheit der Erscheinungen nicht mehr zwingend erforderlich ist.
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Vom Papst genehmigtes Dokument "Über die geistliche Erfahrung im Zusammenhang mit Medjugorje" äußert sich nicht zur Übernatürlichkeit, also Echtheit der Erscheinungen, formuliert aber ein insgesamt positives Urteil über die Botschaften, wenn auch mit einigen Klarstellungen