Vatikan aktualisiert mit "Dignitas infinita" die Kirchenlehre zu alten wie auch neuen "heißen Eisen" der Moraltheologie
Die Würde des Menschen ist von Gott gegeben und unendlich - und es besteht die Pflicht, sie gegen die aktuellen Angriffe zu verteidigen: Das hat der Vatikan mit der am 8. April veröffentlichten Erklärung "Dignitas infinita" klargestellt. Leihmutterschaft, Abtreibung und Sterbehilfe werden in der umfassenden lehramtlichen Äußerung - der ersten zu moraltheologischen Fragen seit 15 Jahren - kategorisch abgelehnt, sowie mit Abstrichen auch die Geschlechtsumwandlung. Aufgabe der Staaten sei es, "jene Bedingungen zu gewährleisten, die notwendig sind, damit die Menschenwürde sich in der ganzheitlichen Förderung der menschlichen Person entfalten kann", ist in dem Dokument zu lesen.
Die 25-seitigen Erklärung des Dikasteriums für Glaubenslehre benennt eine lange Reihe von Verstößen gegen die Würde der Person aus Sicht der katholischen Kirche. Beginnend bei Armut, Ausbeutung, Todesstrafe, Krieg und Umweltzerstörung, werden auch das Leiden der Migranten und der Menschenhandel angesprochen, sowie der sexuelle Missbrauch, nicht zuletzt als Problematik der Kirche selbst. Der Benachteiligung von Frauen, der Gewalt gegen sie und Missständen wie ungleiche Entlohnung und Berufsaussichten ist besondere Aufmerksamkeit gewidmet.
Erst in weiterer Folge werden als Bedrohungen auch neuere Entwicklungen auf dem Gebiet der Sexual- und Fortpflanzungsmedizin genannt, darunter die Leihmutterschaft - die eine Verletzung der Würde des Kindes wie auch der austragenden Frau sei - oder auch geschlechtsverändernde Eingriffen. Dem Leugnen der biologischen Geschlechter durch die Gender-Theorie hält die Kirche den "fundamentalen Unterschied" von Mann und Frau entgegen, welcher die Entstehung neuen Lebens erst ermögliche.
Bei diesen wie auch allen anderen Ausführungen stützt sich der Vatikan auf die biblische Lehre von der Gottesebenbildlichkeit des Menschen, auf allgemein verbindliche ethische Prinzipien und auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948. Auch ein ungeborenes Kind, ein bewusstloser Mensch, ein unselbstständig gewordener alter Mensch, ein Mensch mit geistiger Behinderung wie auch im Todeskampf sei immer eine "unteilbare Substanz", deren Würde unveräußerlich sei, ist in dem Text zu lesen.
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