Kirchliche Organisationen klagen Einhaltung von Kinderrechten ein
13.11.202512:36
(zuletzt bearbeitet am 13.11.2025 um 12:41 Uhr)
Österreich/Kirche/Kind/Politik/Kinderrechte
Tag der Kinderrechte am 20. November - Schwangerenberatungsstelle aktion leben und Katholische Jungschar üben Kritik an mangelnder Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Österreich
Wien, 13.11.2025 (KAP) Die Schwangerenberatungsstelle aktion leben und die Katholische Jungschar haben im Vorfeld des Internationalen Tags der Kinderrechte am 20. November darauf hingewiesen, dass die völkerrechtlich verbindlichen Bestimmungen der UN-Kinderrechtskonvention (KRK) in Österreich mangelhaft umgesetzt werden. Die 1989 verabschiedete Konvention, die fast alle Staaten ratifiziert haben, garantiert Kindern grundlegende Rechte auf Schutz, Bildung, Gesundheit und Teilhabe. Diese Rechte dürften nicht nur auf dem Papier stehen, sondern müssten im Alltag verwirklicht werden, forderten die beiden kirchlichen Organisationen.
Im Kontext von Leihmutterschaft, Reproduktionsmedizin und Eizell- und Samenspende mahnte "aktion leben"-Generalsekretärin Martina Kronthaler mehr Verantwortung hinsichtlich der Kinderrechte ein. Sie fordert ein vollständiges Einhalten der Kinderrechte, insbesondere am Lebensanfang. "Gerade am Lebensanfang wird vielfach darüber hinweggegangen", kritisierte Kronthaler in einer Aussendung am Donnerstag. Artikel 3 der UN-Kinderrechtskonvention (KRK) besage, dass bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, das Kindeswohl vorrangig zu berücksichtigen sei.
Recht auf Kenntnis der Herkunft
Die Geschichte der Entstehung und die Zeit bis zur Geburt seien für jeden Menschen sehr bedeutsam für das ganze spätere Leben. "Nach wie vor aber nehmen bestimmte Techniken der Fortpflanzungsmedizin kaum Rücksicht auf die Rechte der Kinder", so Kronthaler, im Hinblick auf das Recht auf Kenntnis der eigenen Herkunft bei Eizellen- und Samenspende. Zwischen 2016 und 2024 wurden in Österreich 3.423 Schwangerschaften mit einer Eizell- oder Samenspende erzielt. 1.676 Geburten wurden gemeldet, und die Zahl steigt.
"Es ist nicht gesichert, dass diese Kinder erfahren, wer Samenspender bzw. Eizellspenderin war", sagte Kronthaler. Das für Österreich versprochene und beschlossene Keimzellspendenregister fehle noch immer. Das Recht auf Kenntnis der eigenen Herkunft (Artikel 8 KRK) sei damit nicht gesichert: "Im Namen der Kinder fordern wir, dass das Keimzellspendenregister unverzüglich umgesetzt wird. Ebenso brauchen wir für die Kinder eine umfassendere Dokumentation und unabhängige Beratung."
Kritisch steht der Verein auch Leihmutterschaft gegenüber: "Dem Wesen nach ist Leihmutterschaft Kinderhandel, der nach Artikel 35 KRK verboten ist. Sie verstößt mehrfach gegen Artikel 24 KRK, dem zufolge das Recht des Kindes auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit gesichert werden muss", führte die Generalsekretärin aus. Und obwohl Österreichs Regierung das nationale Verbot von Leihmutterschaft unterstütze, setze sie sich zu wenig für ein internationales Verbot ein. Sie fördere über Umwege sogar internationale Leihmutterschaft, weil Kinder aus Leihmutterschaft ohne Prüfung anerkannt werden sollen. Mit der Broschüre "Kinderrechte von allem Anfang an" versucht aktion leben, für das Thema zu sensibilisieren, listet Verstöße gegen Kinderrechte auf und liefert Lösungsvorschläge. (Info: www.aktionleben.at)
"Frag mich doch!"
Die Katholische Jungschar Österreichs erinnert mit einer Kinderrechteaktion rund um den 20. November daran, dass die Kinderrechtskonvention jedem Kind das Recht zusichert, bei Entscheidungen und Prozessen, die es betreffen, gefragt und gehört zu werden. Dabei werden unter dem Motto "Frag mich doch!" in ganz Österreich Aktionen organisiert, um die Einhaltung der Artikel 12, 13 und 17 der UN-Kinderrechtskonvention einzufordern, welche die Beteiligung, Mitbestimmung, Meinungsfreiheit und den Zugang zu Informationen für Kinder sichern. (Info: www.jungschar.at/kinderrechte)
Kinder würden zu oft nicht ernst genommen, ihnen werde abgesprochen, dass sie sich sinnvoll in Entscheidungsprozesse einbringen können. "Kinder haben das Recht, diese Gegenwart mitzugestalten und mit ihren Perspektiven gehört zu werden", betonte Veronika Schippani-Stockinger, Bundesvorsitzende der Katholischen Jungschar Österreichs, in einer Aussendung am Donnerstag.
Ökologische Kinderrechte
Ein Beispiel dafür seien die ökologischen Kinderrechte. Die Allgemeine Bemerkung Nr. 26 des UN-Kinderrechtsausschusses mache deutlich, dass Kinder ein Recht auf Beteiligung in Umwelt- und Klimafragen haben. Sie forderten seit Jahren, dass die Politik Umwelt- und Klimaschutz priorisiert und handelt, doch fänden kein Gehör. "Sie sind am stärksten von Umwelt- und Klimaschädigungen betroffen, besitzen aber wenig bis keine politische Handlungsmacht", so die Bundesvorsitzende.
Dabei würde die Möglichkeit, sich einzubringen, ihr demokratisches Verständnis sowie ihr Vertrauen in die Demokratie stärken. "Sie erfahren, dass Mitbestimmung Wirkung zeigt - und entwickeln ein dauerhaftes Interesse, gesellschaftliche Verantwortung zu übernehmen", sagte Schippani-Stockinger.
Die Katholische Jungschar Österreich fordert darum die Verankerung von Kinderbeteiligung für alle Kinder in Staat, Kirche und Gesellschaft sowie den Abbau von Barrieren, die Partizipation erschweren. Konkret brauche es verbindliche Beteiligungsstrukturen auf allen Ebenen, wie Kinder- und Jugendbeiräte in Gemeinden, verpflichtende Beteiligung bei Gesetzesvorhaben, die Kinder in Österreich betreffen, sowie klare Qualitätsstandards für Mitbestimmung.