Gemeinsamer Aufruf der Spitzen von Kirchen und Religionsgemeinschaften vor Volksentscheid über im Juli beschlossenes Gesetz zum assistierten Suizid am 23. November
Ljubljana, 12.11.2025 (KAP) Die Kirchen und Religionsgemeinschaften in Slowenien warnen vor einer Freigabe des assistierten Suizids. In einer am Mittwoch bei einer Pressekonferenz in Ljubljana veröffentlichten gemeinsamen Erklärung rufen die Spitzenvertreter von Christen, Muslimen und Juden dazu auf, das im Juli vom Parlament beschlossene Suizidbeihilfe-Gesetz bei der am 23. November bevorstehenden Volksabstimmung abzulehnen.
Eine Freigabe würde den Weg für eine Unterscheidung zwischen "würdigem" und "unwürdigem" Leben ebnen und den Druck auf ältere, kranke und schutzbedürftige Menschen erhöhen, warnen die Religionsvertreter. Sie fordern stattdessen den Ausbau von Palliativversorgung und psychosozialer Begleitung. "Bieten wir Kranken und Schutzbedürftigen nicht den Tod an, sondern Hilfe, Nähe und Respekt für das Leben", heißt es in dem Appell.
Unterzeichnet haben den Aufruf der Vorsitzende der katholischen Bischofskonferenz, Andrej Saje, der evangelische Bischof Leon Novak, Vertreter von Pfingstkirche und Orthodoxen sowie der Vize-Präsident der Jüdischen Gemeinde, Igor Vojtic, und der Mufti der islamischen Gemeinschaft, Nevzet Poric.
Bischöfe gegen Suizidbeihilfe
Schon Ende Oktober hatte die katholische Kirche in Slowenien ihre ablehnende Haltung zum "Gesetz zur Unterstützung beim freiwilligen Lebensende" in zehn Punkten zusammengefasst. Unter den weiteren Argumenten wird hier etwa angeführt, dass Ärzte und Pflegekräfte zwar dem Gesetz nach legal aber doch entgegen ihrer Berufsethik an der Tötung eines Menschen beteiligt wären und so das Vertrauensverhältnis zwischen Patienten und medizinischem Personal zerstört werden könnte.
Das zur Abstimmung vorliegende Gesetz biete zudem trotz anderslautender Versprechen keine ausreichenden Schutzmechanismen gegen Missbräuche, so die kirchliche Stellungnahme weiter. Erfahrungen aus Belgien, den Niederlanden und Kanada zeigten, dass solche Regelungen oft auf Minderjährige, psychisch Kranke oder Menschen ohne ernsthafte Erkrankung ausgeweitet werden.
Bei einer ersten Volksbefragung in Form eines für Regierung und Parlament nicht verbindlichen konsultativen Referendums im Juni 2024 hatte sich eine Mehrheit von knapp 55 Prozent der Wähler im Grundsatz dafür ausgesprochen, dass eine gesetzliche Regelung zur Freigabe der Beihilfe zum Suizid im Parlament beschlossen wird. Das im Anschluss im Juli 2025 im Nationalrat verabschiedete Gesetz erlaubt die freiwillige Beendigung des Lebens schwerst- und unheilbar kranker Erwachsener unter bestimmten medizinischen und bürokratischen Voraussetzungen und regelt die Rolle von Ärztinnen und Ärzten bei der Assistenz. Der Betroffene muss die todbringenden Medikamente selbst einnehmen. Ärzte und Apotheker könnten die Mitwirkung an dem Verfahren ablehnen.
Eine unter anderem vom katholischen Aktivisten Ales Primc angeführte zivilgesellschaftlichen Initiative hatte nach dem Parlamentsbeschluss erfolgreich die mindestens 40.000 nötigen Unterschriften für ein Referendum über das Gesetz gesammelt. Im Ergebnis verbindliche Volksabstimmungen sind in Slowenien - abseits von Verfassungsänderungen - nur gegen bereits beschlossene Gesetze möglich. Das Suizidbeihilfe-Gesetz tritt nicht in Kraft, wenn eine Mehrheit der Referendumsteilnehmer es ablehnt, wobei diese Mehrheit mindestens 20 Prozent des gesamten Stimmvolkes umfassen muss.