Auch jene Dekanate können nun als neue Pfarren kirchenrechtlich gegründet werden, bei denen noch Rekurse in Rom anhängig sind
Linz, 19.05.2025 (KAP) Aufgrund einer vom Linzer Bischof Manfred Scheuer in der diözesanen Rechtsordnung vorgenommenen Änderung können in weiterer Folge auch jene Dekanate als neue Pfarren kirchenrechtlich gegründet werden, bei denen noch Rekurse in Rom im Laufen sind. Das hat die Diözese Linz am Montag in einer Aussendung mitgeteilt.
Der Hintergrund ist komplex: Bei der Pfarrstrukturreform in der Diözese Linz werden bei der Errichtung einer neuen Pfarre die bisherigen Pfarren in einem Dekanat per Dekret des Bischofs aufgehoben und als Pfarrteilgemeinden (kurz: "Pfarrgemeinden") zu einer neu errichteten Pfarre fusioniert. Bei der Reform sollen bis 2028 aus bisher 39 Dekanaten 39 neue Pfarren werden. Im Herbst 2021 starteten die ersten fünf Dekanate in den Prozess. Da es dabei keine kirchenrechtlichen Einsprüche in Rom (Rekurse) gab, erfolgte mit 1. Jänner 2023 die kirchenrechtliche Gründung der fünf neuen Pfarren Urfahr, Braunau, Ennstal, Schärding und EferdingerLand.
Im Herbst 2022 starteten die Dekanate Andorf, Frankenmarkt, Gallneukirchen, Kremsmünster, Ried im Innkreis, Steyr und Traun ("Gruppe 2") in den Prozess. Mit 29. September 2023 wurden die entsprechenden 103 Dekrete erlassen, durch die - ursprünglich mit Rechtskraft vom 1. Jänner 2024 - weitere 103 Pfarren zu sieben neuen Pfarren fusioniert werden sollten. Das konnte bezüglich 44 Pfarren, die zu 3 neuen Pfarren (Mühlviertel-Mitte, Steyr und TraunerLand) uniert wurden, umgesetzt werden.
Aus 8 der 59 übrigen Pfarrteilgemeinden haben aber Einzelpersonen oder auch einige Gruppen gemeinsam Rekurse beim Heiligen Stuhl eingebracht. (Bischof Scheuer hatte zuvor das Gespräch mit den Beschwerdeführern gesucht.) Im September 2024 wurden daraufhin nach einem entsprechenden Hinweis des römischen Dikasteriums für den Klerus für die Dekanate Andorf, Frankenmarkt, Kremsmünster und Ried die Aufhebungs- und Errichtungsdekrete neu ausgestellt. Dagegen wurde wiederum Rekurs eingelegt. Zu den neuerlichen Rekursen gegen die Dekrete ist noch keine Stellungnahme aus Rom eingelangt.
Bis zur Herstellung der Rechtssicherheit durch eine Entscheidung des zuständigen Dikasteriums für den Klerus wurde nach der bisherigen diözesanen Rechtslage das Inkrafttreten der pfarrlichen Fusions-Dekrete für die 4 betroffenen Dekanate Andorf, Frankenmarkt, Kremsmünster und Ried im Innkreis von Bischof Scheuer im Dezember 2024 bis auf Weiteres ausgesetzt.
Die Steuergruppe für die Umsetzungsprozesse der Reform in der Diözese hatte daraufhin am 15. Jänner 2025 an Bischof Scheuer die Bitte gerichtet, die diözesan festgelegte aufschiebende Wirkung der Rechtskraft aller Dekrete, wenn auch nur ein einziger Rekurs gegen eines der Aufhebungs- bzw. Fusionierungsdekrete eines Dekanates eingereicht wurde, aus dem geltenden Paragraf 1 der "Ordnung der Pfarren in der Diözese Linz" zu streichen.
Rechtlichen "Schwebezustand" vermeiden
Die Steuerungsgruppe begründete dies damit, dass der rechtliche "Schwebezustand" für alle Betroffenen höchst belastend sei. Die negativen pastoralen Folgen bei weiterem Zuwarten ohne zeitliche Perspektive würden schwerer wiegen als die Möglichkeit, dass im Nachhinein noch eine Entscheidung der römischen Kurie bezüglich der Beschwerden mitzuberücksichtigen wäre.
Nach Beratung im bischöflichen Konsistorium am 4. März 2025 hat dieses Gremium (ebenso wie später der Priesterrat) Bischof Manfred Scheuer empfohlen, die entsprechende Änderung des Diözesangesetzes vorzunehmen. Der Diözesanbischof hat aufgrund dieser Empfehlung schon im März ein diesbezügliches Dekret unterzeichnet und das römische Dikasterium für den Klerus darüber informiert. Die Gesetzesänderung tritt mit der Veröffentlichung im aktuellen Linzer Diözesanblatt (Mai 2025) in Kraft.
Von Bischof Scheuer ist somit vorgesehen, die entsprechenden Dekrete für die Pfarren der Dekanate Andorf, Frankemarkt, Kremsmünster und Ried im Innkreis mit 1. Juli 2025 rechtswirksam werden zu lassen. Das bedeutet: Aufgrund der vorgenommenen bischöflichen Gesetzesänderung kann die Errichtung der neuen Pfarren in diesen Dekanaten mit 1. Juli 2025 auch bei offenem Vorliegen einzelner Beschwerden bereits verwirklicht werden. Die weiteren konkreten Vorbereitungen dazu sowie die Planung der Amtseinführungen können daher laut Diözese Linz umgehend erfolgen.