Vom Einzug in die Sixtinische Kapelle bis zum "Habemus Papam"
Vatikanstadt, 05.05.2025 (KAP) Frühestens am 15., spätestens nach Ablauf von 20 Tagen nach dem Tod eines Papst müssen die Kardinäle zur Wahl eines Nachfolgers zusammentreten. Sie werden dazu vom Dekan des Kardinalskollegiums, Giovanni Battista Re (91), einberufen. Für das Konklave (Papstwahl) nach dem Tod von Papst Franziskus (2013-2025) haben die Kardinäle den 7. Mai als Beginn festgelegt. Der Begriff Konklave stammt aus dem klassischen Latein und bedeutet "verschlossener Raum". Denn während des Wahlvorgangs sind die Kardinäle von der Außenwelt abgeschlossen.
Aktuell sind 135 der insgesamt 252 Kardinäle unter 80 Jahre alt und damit zur Teilnahme am Konklave berechtigt. 53 kommen aus Europa, davon 17 aus Italien. Asien stellt 23 Wähler, Lateinamerika 21, Afrika 18, Nordamerika (mit Mexiko) 16 und Ozeanien 4. Bislang haben zwei Kardinäle aus Spanien und Kenia aber bereits offiziell mitgeteilt, dass sie aus gesundheitlichen Gründen nicht zur Papstwahl nach Rom kommen können. Da der emeritierte Wiener Erzbischof Kardinal Christoph Schönborn Mitte Jänner 80 geworden ist, nimmt erstmals seit 1958 auch kein Kardinal aus Österreich an der Papstwahl in der Sixtinischen Kapelle teil.
Am Nachmittag des 7. Mai ziehen die voraussichtlich 133 Anwesenden der wahlberechtigten Kardinäle vom Apostolischen Palast in die Sixtina; als letzter der ranghöchste Kardinalbischof unter 80 Jahren, Pietro Parolin (70), der das Konklave leitet. Dort versprechen die Kardinäle unter Eid absolute Geheimhaltung. Anschließend ruft der Zeremonienmeister "extra omnes" (alle hinaus!). Daraufhin müssen alle Nichtwähler die Sixtina verlassen.
Rauchzeichen
Zur Abgabe ihres Stimmzettels treten die Kardinäle einzeln vor den Altar, legen den Zettel in die Urne und sprechen eine weitere Eidesformel. Anschließend werden die Stimmen ausgezählt und die Zettel samt Unterlagen verbrannt. Traditionell wird dabei "schwarzer oder weißer Rauch" als Signal für die Öffentlichkeit erzeugt. Zum Papst gewählt ist, wer zwei Drittel der Wählerstimmen erhält. Bis zu vier Wahlgänge täglich - zwei vormittags, zwei nachmittags - werden durchgeführt.
Die Wahl wird für einen Tag des Gebets und der Meditation unterbrochen, wenn die Wahlen drei Tage lang erfolglos waren. Waren 34 Wahlgänge ohne Ergebnis, gehen die Kardinäle zu einer Stichwahl zwischen den beiden Kandidaten mit der höchsten Stimmenzahl über, weiterhin ist aber eine Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich.
Jeder Kontakt nach außen, die Benutzung von Aufnahme- und Übermittlungsgeräten oder von Zeitungen, Radios und Fernsehen, ist den Wählern untersagt. Sie wohnen im vatikanischen Gästehaus Santa Marta. Zugelassen sind auch einige Helfer, darunter Ärzte, die ebenfalls absolute Geheimhaltung schwören müssen.
Keine Verhandlungen
Während des Konklaves müssen sich die Kardinäle jeder Form von Verhandlungen, Verträgen oder Versprechen enthalten, die sie binden können, jemand bestimmtem die Stimme zu geben oder zu verweigern. Andernfalls ziehen sie sich automatisch die Exkommunikation zu.
Nach der Wahl wird der Gewählten gefragt, ob er die Wahl annimmt und welchen Namen er sich gibt. Danach teilt der Kardinal-Protodiakon den Menschen auf dem Petersplatz mit den Worten "Habemus Papam" (Wir haben einen Papst) den Namen des neuen Papstes mit. Dieser spendet dann seinen ersten Segen "Urbi et orbi".